Ab 1. März 2015 attraktivere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen, Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; max. 800,- Euro (vorher 400,- Euro) bei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 1.100,- Euro (vorher 500 Euro) bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.