Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
von Anja MachnikDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung des Bundes und regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sofern nicht bei Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart. Die Höhe der Vergütung ermittelt sich im Wesentlichen nach der Aufgabenstellung, dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone), den anrechenbaren Kosten und den erbrachten Leistungen. Die Leistungen werden in verschiedene Leistungsphasen untergliedert.
Die Leistungsphasen nach § 34 HOAI mit den dazugehörigen Prozentsätzen des Gesamthonorars:
Leistungsphase 1 | Grundlagenermittlung | 2% |
Leistungsphase 2 | Vorplanung | 7% |
Leistungsphase 3 | Entwurfsplanung | 15% |
Leistungsphase 4 | Genehmigungsplanung | 3% |
Leistungsphase 5 | Ausführungsplanung | 25% |
Leistungsphase 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10% |
Leistungsphase 7 | Mitwirkung der Vergabe | 4% |
Leistungsphase 8 | Objektüberwachung - Bauüberwachung | 32% |
Leistungsphase 9 | Objektbetreuung | 2% |
Die HOAI soll den Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar und den Bauherren die Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und der Objektüberwachung sichern. Wettbewerb soll nicht auf Preisebene, sondern allein in der Qualität der Arbeit stattfinden. Gebührenordnungen sind ein klassischer Bestandteil der Freien Berufe.
Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Abweichungen sind nur in wenigen definierten Fällen zulässig. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Letztendlich hat die HOAI damit annähernd Gesetzescharakter mit der Folge, dass die festgelegten Honorare eingeklagt werden können.