Der Förderhöchstbetrag im Programm 153 wird pro Wohneinheit von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Dies gilt ab dem 01. April 2016. Ab diesem Zeitpunkt gibt es allerdings das Effizienzhaus 70 nicht mehr, sondern nur noch die besseren Standards KfW 55, KfW 40 und KfW 40 Plus. Was das bedeutet, lesen Sie auf den Seiten der KfW-Bank.
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