Planung

Unsere Planungsleistungen

Die Planung von Gebäuden ist unser Kerngeschäft. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst alle Leistungsphasen der HOAI ( Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Als Architekturbüro sind wir bauvorlageberechtigt, um Genehmigungsplanungen für die Errichtung, Änderung, Umnutzung und Abbruch von Bauwerken einzureichen. Während der Planungsphase wird auch das von uns individuell für Ihr Projekt entwickelte Energiekonzept in die Planung integriert. Ist die Planung abgeschlossen, übernehmen wir die Ausschreibung, Abrechnung und Vergabe der Bauleistungen sowie die Baubetreuung vor Ort.

Inhalte

Vom Einfamilienhaus bis zum Pflegeheim - von der Umbaumaßnahme bis zum Neubau bieten wir Ihnen qualifizierte Planungsleistungen, bei denen Ihre Wünsche und Vorstellungen im Mittelpunkt stehen. Wir erstellen realisierbare Entwürfe, deren Funktion und Gestaltung aufeinander abgestimmt sind. Nur so kann eine sinnvolle Planung entstehen, die Grundlage für die spätere Ausführung ist und eine verlässliche Aussage zu den Baukosten bietet. Gerade zu Beginn der Planungsphase sollte man sich über das gewählte Energiekonzept mit den unterschiedlichen Haustypen klar sein, welches maßgeblichen Einfluss auf die Funktion und Gestaltung des Gebäudes hat.

Ablauf

Im ersten Schritt erstellen wir ein Konzept als Diskussionsgrundlage und Entscheidungshilfe, um mögliche Optionen und Alternativen Ihres Projektes aufzuzeigen. Ihre Vorstellungen werden mit den tatsächlichen Gegebenheiten des Baugrundstücks abgeglichen und in Form von Skizzen, Studien und Vorentwürfen umgesetzt. Bei Bedarf wird die Genehmigungsfähigkeit über Bauvoranfragen abgeklärt. In der nächsten Phase erfolgt die eigentliche Ausarbeitung des Entwurfs, der nach Abklärung aller Fragen in Form eines Bauantrags bei der zuständigen Behörde eingereicht wird. Die daraufhin erteilte Baugenehmigung bildet den rechtlichen Rahmen der Baumaßnahme. Bei einigen Projekten können auch vereinfachte Bauanfragen oder Bauanzeigen gestellt werden. Wir stimmen die geplante Maßnahme mit den zuständigen Stellen ab und klären bei Bedarf mögliche Ausnahmen. Im letzten Schritt werden Werk- und Detailpläne angefertigt, die die exakte Ausführungsanweisungen für die Baustelle beinhalten und als Vertragsgrundlage mit dem jeweiligen Gewerk vereinbart werden.

Kosten

Umfang und Kosten der Planung richten sich nach Größe und Komplexität des zu planenden Gebäudes. Entsprechend der HOAI wird das Honorar auf Grundlage der anrechenbaren Baukosten ermittelt. Zu Beginn des Projektes erläutern wir Ihnen anhand von Beispielrechnungen, mit welchen Honorarkosten zu rechnen ist und wie sich diese zusammensetzen. Benötigen Sie nur einen Teilbereich der Planungsleistungen, z.B. den Bauantrag, erbringen und rechnen wir selbstverständlich auch nur diese Teilleistung ab.